Reisekrankenversicherung und Reisezeit

21. April 2011

November ist Herbstzeit. Da die Tage grau sind kann man nun wunderbar die Zeit nutzen und die neuen Reisekataloge der verschiedensten Anbieter durchstöbern und den Sommerurlaub planen.

Wohin soll die Reise denn gehen? Auf jeden Fall doch in die Sonne. Spanien, die Balearen, Italien oder auch ein fernes Ziel. All das läst sich planen und man informiert sich über die Reiseziele. Im Internet holt man sich die Informationen über das ausgesuchte Hotel und stöbert durch die Bewertungen, die andere Reisende zum Hotel und auch zum Zielort gemacht haben. Ist genügend Unterhaltung, auch für mitreisende Kinder, vorhanden? Wie ist das Essen, die Umgebung? Über Street View kann man sich die Umgebung ansehen und bereits jetzt schon Ausflüge planen.

Aber haben Sie sich auch schon Gedanken über Ihre Reisekrankenversicherung gemacht? Auf die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland kann man im Falle einer Auslandsreise nicht immer vertrauen. Ein Rücktransport aus gesundheitlichen Gründen oder wenn Ihnen oder einem mitreisenden Familienangehörigen ein Unfall zustößt, wird von der gesetzlichen Krankenversicherung regelmäßig nicht übernommen. Ebenfalls ist es, auch in Ländern mit einem Gesundheitsabkommen, üblich, Arzt-  oder Krankenhausrechnungen  vorzulegen und im Nachhinein mit der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen. Natürlich wird man Ihnen, bei der Buchung im Reisebüro oder auch bei einer Buchung im Internet entsprechende Versicherungspakte anbieten. diese kombinierten Verträge sind umfangreich, aber auch in der Regel sehr kostspielig. Um ein optimales Preis- Leistungsverhältnis zu erreichen,  hier hilft Ihnen nur der Vergleich Reisekrankenversicherung. Sie können hier feststellen, ob eine Ganzjahresversicherung für Sie selbst und alle Familienmitglieder nicht weitaus preiswerter ist, als nur für eine Reise ins Ausland.

 

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