Schwangerschaft und Impfunverträglichkeit in der Reiserücktrittsversicherung

25. October 2010

Eine Schwangerschaft kann insbesondere bei Fernreisen zur Unzumutbarkeit für die schwangere Frau führen. Wenn eine schwangere Frau jedoch eine Reise bucht, die nach Art und Ziel der Reise auch für eine Schwangere nicht zuträglich ist, besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Dabei ist entscheidend, dass das Ereignis, welches zur Unzumutbarkeit zum Reisantritt führt, nach Buchung der Reise und auch nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintritt.

Wird jedoch bereits vor der Buchung der Reise eine vitro-Fertilisationsbehandlung aufgenommen, so besteht kein Versicherungsschutz, da bei einer solchen Behandlung in jedem Fall Risiken für das gesundheitlichen Befinden der Frau Risiken bestehen, die Reisen in andere Klima- oder Zeitzonen oder anstrengende Reisen nicht erlauben. Eintretende Beschwerden sind dann auch keine unerwartete Erkrankung. Mit der Entstehung und damit auch mit der Behandlung einer Schwangerschaft ist zu rechnen, so dass bei einer Stornierung der Reise auch kein Versicherungsschutz besteht.
Die Beweislast für das Vorliegen einer unerwarteten schweren Erkrankung liegt grundsätzlich bei der versicherten Person.

Es besteht Versicherungsschutz, wenn sich nach der Buchung der Reise und dem Abschluss des Versicherungsvertrages die Impfunverträglichkeit herausstellt. Auch besteht Versicherungsschutz, wenn Reaktionen auf die durchgeführte Impfung die Unverträglichkeit anzeigen. Kennt eine versicherte Person jedoch vor Buchung der Reise die Impfunverträglichkeit besteht kein Versicherungsschutz! Das gilt auch noch dann, wenn die versicherte Person erst nach Buchung der Reise davon Kenntnis erlangt, dass für das Reisegebiet Impfbestimmungen gelten und eine Impfunverträglichkeit bekannt ist.  Die Kenntnis der Impfempfehlung ist dem Versicherten zuzurechnen und liegt nicht im Rahmen der versicherten Risiken.

Gute Rat: Informieren Sie sich vor Buchung und Abschluss einer Reise über die Impfempfehlungen im Reisegebiet.

Quelle: http://www.01f.de

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